Sie fragen, wir antworten
1. Ich bin berufstätig und kann meinen Ehemann, der wegen eines Lebertumors sterbenskrank ist, nicht zu Hause pflegen. Ich habe von Ihrem Hospiz nur Gutes gehört und möchte wissen, wie ich einen Platz in Ihrer Einrichtung beantragen kann?
Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier herunterladen oder vor Ort im Hospiz erhalten. Damit gehen Sie zu dem behandelnden Hausarzt- bzw. Klinikarzt. Er füllt Ihnen den Antrag aus und übergibt ihn dem Hospiz. Das Hospiz kümmert sich dann um die weiteren Schritte und beantragt die Kostenübernahme der Krankenkasse.
2. Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Was übernimmt die Krankenkasse?
Von den Kranken- und Pflegekassen werden 95 % der Kosten übernommen. Für die restlichen 5 % kommt der Träger der Einrichtung auf. Dies geschieht durch Zuwendungen, Spenden und ehrenamtliche Tätigkeiten. Den Patienten werden Zusatzleistungen (Telefon, Fernsehen usw.) in Rechnung gestellt.
3. Wie lange kann ich im Hospiz bleiben?
Die Kostenbewilligung gilt mindestens für 28 Tage. Je nach Krankenkasse auch länger bis unbegrenzt. Das Hospiz beantragt dann eine Verlängerung und die Krankenkasse erteilt erneut eine Kostenzusage.
4. Wie ist die ärztliche Versorgung bzw. Absicherung während des Hospizaufenthaltes geregelt?
In unserem Hause gilt das Hausarztprinzip, das bedeutet die Bewohner werden weiterhin von ihrem Hausarzt betreut. Ist dies nicht möglich kommen zusätzlich Fachärzte in unser Haus.
5. Wie erfolgen die medizinische Versorgung und die Betreuung der Bewohner?
Die Versorgung und Betreuung unserer Patienten erfolgt rund um die Uhr von examinierten Kranken- und Altenpflegekräften. Diese haben eine qualifizierte Fachausbildung und verfügen über besondere Zusatzqualifikationen insbesondere in "palliative care" (Schmerzbehandlung, Symptomkontrolle, Hilfe bei psychologischen, sozialen und seelsorglichen Problemen, Erhaltung bestmöglicher Lebensqualität für Patienten und Angehörige).